HinSchG
Ab dem 18.12.2023 sind Unternehmen unserer Größe durch das Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet eine interne Meldestelle einzurichten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Whistleblower, die interne Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Unternehmen melden. Dieses Gesetz bietet Schutzmaßnahmen für Personen, die solche Informationen melden, um sie vor möglichen negativen Konsequenzen oder Vergeltungsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers zu bewahren.
Arbeitgeber sind oft auch dazu verpflichtet, die gemeldeten Probleme angemessen zu untersuchen und darauf zu reagieren, um mögliche Verstöße zu beheben.
Die interne Meldestelle ist der silberfarbene Briefkasten am Bauwagen im Fennpfuhl Park , der für alle Personen 24/7 frei zugänglich ist.
Zusätzlich stehen persönlich die Vertrauenspersonen Verena Mommer und Laura Klein zur Verfügung.